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Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächenphotovoltaikanlage FuR Hoffmann PV KG und Mitplaner" in Hohnhardt mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Gemeinderat Frankenhardt hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage FuR Hoffmann PV KG und Mitplaner" in Hohnhardt mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 21.10.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt unter der Internetseite/Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 11.11.2024
bis einschließlich 13.12.2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Frankenhardt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
- Umweltbericht
Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.
- Artenschutz
Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Schmetterlinge und Falter untersucht. Für Brutvögel und Zauneidechsen sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich. Planungsrelevante Fledermäuse, Schmetterlinge und Falter konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden.
Folgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind umzusetzen: Keine Baufeldräumung im Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. Ferner ist im Bereich der Teilfläche 2 das Rammen der Module ausschließlich im Zeitraum von 01.04. bis 30.09. und bei Temperaturen über 15° zulässig.
- Biotopschutz
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sondergebiet-Fotovoltaik“ überplant. Für diesen Teilbereich wurde eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung durchgeführt. Dabei wurde das Schutzgut Tiere/Pflanzen bilanziert. Im Ergebnis konnte ein Ökopunkte-Defizit ermittelt werden. Das Defizit kann durch die Anlage von Magerwiesen sowie die Pflanzung einer Feldhecke ausgeglichen werden. Für die verbleibenden Flächen konnte auf eine Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung verzichtet werden.
Ferner wurden als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen die Verwendung von Düngemitteln, Pestiziden, Herbiziden und chemischen Mitteln zur Reinigung der Module ausgeschlossen sowie 20 cm Bodenfreiheit bei Einzäunungen festgesetzt.
Im Rahmen der Planung wird teilweise in geschützte Biotopflächen eingegriffen. Die Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen wiederherzustellen. Ferner wurden Maßnahmen für den Biotopschutz während der Bauzeit sowie private Grünflächen zum Schutz von Biotopflächen festgesetzt.
Weiterhin liegen Flächen für den Biotopverbund feuchter und trockener Standorte sowie Suchräume für den Biotopverbund mittlerer Standorte innerhalb des Plangebiets. Die Funktionen der Teilflächen werden durch die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage nicht beeinträchtigt.
- Gewässerschutz
Im Süden des Plangebiets verläuft der Goldbach. Das Oberflächengewässer wird durch den Bau der Freiflächenphotovoltaikanlage nicht beeinträchtigt.
- Waldschutz
Es grenzen Waldflächen an das Plangebiet an. Die gesetzlichen Vorgaben zum Waldabstand wurden beachtet. Eine Beeinträchtigung der Waldflächen ist somit nicht zu erwarten.
- Denkmalschutz
Es befinden sich Bodendenkmäler in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Diese werden aufgrund der Entfernung zur geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage nicht beeinträchtigt.
- Leitungsinfrastruktur
Es verläuft Leitungsinfrastruktur durch das Plangebiet. Diese ist im Planteil dargestellt und im Rahmen der Bauausführung zu beachten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@frankenhardt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Frankenhardt abgegeben
werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Frankenhardt, 08.11.2024
Jörg Schmidt
Bürgermeister