Gemeinde Frankenhardt

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Frankenhardt informiert

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächenphotovoltaikanlage Meier" in Waldbuch mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Der Gemeinderat Frankenhardt hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Meier" in Waldbuch mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 21.10.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:

Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt unter der Internetseite/Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren

während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 11.11.2024
bis einschließlich 13.12.2024
veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Frankenhardt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

- Umweltbericht
Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.

- Artenschutz
Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel, Reptilien und Schmetterlinge untersucht. Geschützte Reptilien und Schmetterlinge konnten im Plangebiet nicht nachgewiesen werden.
Es wurden zwei Brutstätten der Feldlerche ermittelt. Als vorgezogene Maßnahmen (CEF) sind Lerchenfester (externe Ausgleichsmaßnahme) sowie eine Buntbrachen zur Eingrünung der Freiflächenphotovoltaikanlage anzulegen. Ferner dient die Umwandlung der Ackerfläche innerhalb des Geltungsbereichs in Grünland als Maßnahme für die Feldlerche. Als Vermeidungsmaßnahme ist überdies die Baufeldräumung im Zeitraum vom 01.03. bis 30.09. unzulässig.

- Biotopschutz
Es wurden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Auf die Erstellung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung konnte verzichtet werden. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen umfassen: Den Ausschluss von Düngemitteln, Pestiziden, Herbiziden und chemischen Mitteln zur Reinigung der Module sowie 20 cm Bodenfreiheit bei Einzäunungen.
Als Ausgleichsmaßnahmen wurden festgesetzt: Die Anlage einer Magerwiese, die Anlage von Buntbrachen sowie die Pflanzung von Heckenstreifen.

- Denkmalschutz
Innerhalb des Plangebiets ist das Bodendenkmal „Grabhügel“ aus unbestimmter vorgeschichtlicher Zeit verortet. Dieses sind im Rahmen der Bauausführung zu beachten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@frankenhardt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Frankenhardt abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Frankenhardt, 08.11.2024

Jörg Schmidt
Bürgermeister

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