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Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Biogasanlage Mayer" in Unterspeltach
Der Gemeinderat Frankenhardt hat am 17.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Biogasanlage Mayer" in Unterspeltach und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Für den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Maßgebend ist die Planungskonzeption vom 15.11.2024 gefertigt durch das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung einer Biogasanlage sowie eines landwirtschaftlichen Betriebs zu schaffen.
Die Unterlagen zur Planung werden im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt unter der Internetseite/Internetadresse
www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von | 25.11.2024 |
bis einschließlich | 10.01.2025 |
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Frankenhardt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
info@frankenhardt.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Frankenhardt abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Frankenhardt, den 22.11.2024
Jörg Schmidt
Bürgermeister