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Amtliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplan (FNP) der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim

FNP-Änderung "Häuslesbühl, 1. Erweiterung" Nr. K-2023-1F in Satteldorf, Auslegungsbeschluss, öffentliche Auslegung

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim (VVG) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.04.2025 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „Häuslesbühl, 1. Erweiterung“ Nr. K-2023-1F gebilligt und die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Maßgebend sind die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 07.07.2023, die Begründung vom 06.02.2025 sowie der Umweltbericht vom 10.12.2024. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Der Änderungsbereich wird wie folgt kurz umschrieben:
1. Bei der Planung werden die Flurstücke Nr. 3106 (Teilfläche) und 3118, Gemarkung Satteldorf, überplant.
2. Die betreffende Flächen sind im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und sollen in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden.
3. Der Änderungsbereich wird durch geplante Ausgleichsfläche, die Kreisstraße K 2504 sowie das Baugebiet „Häuslesbühl“ begrenzt.

Ziele, Zwecke und Lage der Planung:
Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem dazugehörigen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die oben genannten Planunterlagen in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 im Internet auf der Homepage der Stadtverwaltung Crailsheim unter „https://www.crailsheim.de/rathaus/stadtentwicklung“ (Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren) und über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste veröffentlicht.
Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Crailsheim, Ressort Stadtentwicklung, Foyer Neubau, 1. Stock, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim und in den Rathäusern der Gemeinden Frankenhardt (Crailsheimer Straße 3), Satteldorf (Satteldorfer Hauptstraße 50) und Stimpfach (Kirchstraße 22) eingesehen werden.

Hinweis auf Arten umweltbezogener Informationen:
Für den Bereich der FNP-Änderung „Häuslesbühl, 1. Erweiterung“ Nr. K-2023-1F liegen Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor.
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 19.06.2016 sowie die Plausibilitätsprüfung vom 10.08.2024, der geotechnische Bericht vom 15.09.2017, die Geräuschimmissionsprognose vom 27.09.2017, das Abwägungsergebnis vom 06.02.2025 sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 28.02.2022 werden öffentlich ausgelegt und können gleichzeitig im genannten Auslegungszeitraum im Internet abgerufen werden.

Schutzgüter: Tiere und Pflanzen
Tiere: Aussagen zum möglichen Vorkommen geschützter Tierarten und Prüfung des tatsächlichen Vorkommens. Benennung von Ausgleichsmaßnahmen.
Pflanzen: Aussagen zum Bestand und Auswirkung der Planungen.

Schutzgüter: Fläche und Boden
Geologie: Kategorisierung des geologischen Untergrunds
Bodenfunktion: Aussagen zu den derzeitigen Bodenfunktionen und den Auswirkungen der Planung
Flächennutzung/Fläche: Vergleich und Bewertung des jetzigen mit der geplanten Flächennutzung

Schutzgut: Wasser
Gewässer: Prüfung von Auswirkungen auf nahe Fließgewässer
Grundwasser: Darstellung und Bewertung der Veränderung bei der Grundwasserneubildung

Schutzgüter: Klima und Luft
Klima: Darstellung von Kaltluftentstehung und Prognose der Veränderungen durch die Planung

Schutzgut: Landschaft
Landschaftsbild: Prüfung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und Darlegung von Minimierungsmaßnahmen

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. – Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der v.g. auslegenden Stelle bereitgehalten.

Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (per Mail an jessica.gebert@crailsheim.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift (Sachgebiet Baurecht, Marktplatz 1, 74564 Crailsheim, Raum Nr. 1.18) abgegeben werden.
Es wird dabei gebeten, die volle Anschrift und betroffene Grundstücke anzugeben, da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat und dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Crailsheim, 09.04.2025
für die VVG Crailsheim
Jörg Steuler
Sozial- & Baubürgermeister

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