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Frankenhardt informiert

Amtliche Bekanntmachung

Landratsamt Schwäbisch Hall
- Untere Flurbereinigungsbehörde -

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Stimpfach-Rechenberg/Jagstzell
Landkreis Schwäbisch Hall und Ostalbkreis

Schlussfeststellung vom 01.04.2025

Das Landratsamt Schwäbisch Hall -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Stimpfach-Rechenberg/Jagstzell für abgeschlossen.

Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist,
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist,
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2520) und auf der Internetseite des Landkreises Schwäbisch Hall (www.lrasha.de) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Schwäbisch Hall, Sitz: Schwäbisch Hall einlegen.

Gez. Friedrich                           D.S.
Leitender Fachbeamter
Flurneuordnung



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