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Die Meldebehörde ist berechtigt, Namen, akademische Grade, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren zu veröffentlichen und an die Presse zum Zwecke der Veröffentlichung weiterzuleiten.
Beachten Sie besonders, dass nach § 50 Bundesmeldegesetz seit 01.11.2015 folgende Einschränkgungen bei der Weitergabe von Ehe- und Altersjubilaren an Presse gelten:
Bei den Altersjubilaren dürfen nur der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag weitergegeben werden. Bei den Ehejubilaren dürfen nur Ehejubilare ab dem 50. Ehejubiläum weitergegeben werden.
Personen, die eine Veröffentlichung nicht wünschen, werden gebeten, falls noch nicht geschehen, dies mindestens 8 Wochen vor ihrem Geburtstag oder Jubiläum der Gemeindeverwaltung (Frau Vogt, Tel. 07959 9105-11, E-Mail: vogt@frankenhardt.de) mitzuteilen.