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Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes und der örtlichen Bauvorschriften "Freiflächenphotovoltaikanlage Brenner" in Unterspeltach mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Gemeinderat Frankenhardt hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Brenner" in Unterspeltach mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung einschließlich des Umweltberichts vom 21.10.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung einschließlich des Umweltberichts und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Frankenhardt unter der Internetseite/Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 11.11.2024
bis einschließlich 13.12.2024
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Frankenhardt während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
- Umweltbericht
Die wesentlichen Inhalte sind: Die Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung), die zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen, die Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten, Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter, die Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen.
- Artenschutz
Es wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Dabei wurden die Artengruppen Brutvögel, Fledermäuse, Schmetterlinge und Falter untersucht. Im Plangebiet konnten keine planungsrelevanten Brutvögel, Fledermäuse und streng geschützte Schmetterlinge und Falter nachgewiesen werden.
- Biotopschutz
Es wurden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Auf die Erstellung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung konnte verzichtet werden. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen umfassen: Den Ausschluss von Düngemitteln, Pestiziden, Herbiziden und chemischen Mitteln zur Reinigung der Module sowie 20 cm Bodenfreiheit bei Einzäunungen.
Als Ausgleichsmaßnahmen wurden festgesetzt: Anlage einer Magerwiese, Anlage eines Grünlandstreifens sowie Pflanzung von Strauchgruppen.
Innerhalb des Plangebiets liegen Suchräume für den Biotopverbund mittlerer Standorte. Diese werden durch die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage nicht beeinträchtigt.
- Gewässerschutz
Der Scheidklingenbach verläuft nördlich des Plangebiets. Das Oberflächengewässer befindet sich außerhalb des Plangebiets und wird durch den Bau der Freiflächenphotovoltaikanlage nicht beeinträchtigt.
- Waldschutz
Nördlich des Plangebiets befindet sich Wald. Ein Waldabstand von 30m wird eingehalten. Eine Beeinträchtigung der Waldfläche ist nicht zu erwarten.
- Leitungsinfrastruktur
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurde auf vorhandene Leitungsinfrastruktur hingewiesen. Diese ist im Planteil dargestellt und im Rahmen der Bauausführung zu beachten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@frankenhardt.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Frankenhardt abgegeben
werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.frankenhardt.de/bauleitplaene-mit-beteiligungsverfahren eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Frankenhardt, 08.11.2024
Jörg Schmidt
Bürgermeister