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Eigentümer von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Straßen sind verpflichtet, diese rechtzeitig zurückzuschneiden, damit das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt und die Verkehrssicherheit gewahrt wird. Auch müssen Gehwege auf ganzer Breite benutzbar sein - auch für Menschen mit Kinderwägen oder Rollatoren.
Wir bitten um Beachtung!