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Bundestagswahl 2025: Sehr knappe Fristen für die Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen

Bei Redaktionsschluss war der Wahltermin nicht offiziell festgesetzt, aber aller Voraussicht nach wird am 23. Februar der neue Bundestag gewählt.
Das Bundesinnenministerium hat bereits angekündigt, dass im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten bestimmte Fristen verkürzt werden müssen, da zwischen der Auflösung des Bundestags und der Neuwahl maximal 60 Tage liegen werden. Die genauen Termine können aber erst festgesetzt werden, wenn der Bundespräsident den 20. Deutschen Bundestag tatsächlich aufgelöst und den Wahltermin festgesetzt hat.
Den Parteien und Bewerbern soll innerhalb des engen Zeitrahmens der größtmögliche zeitliche Vorlauf für ihre Wahlvorbereitungen eingeräumt werden, ohne die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl durch die Wahlorgane zu gefährden.
Für die Wahlrechtsbescheinigungen, die die Parteien evtl. sehr kurzfristig noch benötigen, können sie sich am 23.12., 27.12. und 30.12. an gahm@frankenhardt.de oder zu den angegebenen Zeiten an den Standesamtsnotdienst wenden.

Mit den nötigen Beschwerdefristen gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen / Landeslisten ist damit zu rechnen, dass mit dem Druck der Stimmzettel erst Ende Januar /Anfang Februar begonnen werden kann.
Bis die ersten Stimmzettel bei den Gemeinden eingehen, dauert es nochmals einige Tage, so dass mit der Ausgabe / dem Versand von Briefwahlunterlagen voraussichtlich nicht vor dem 7. Februar 2025 begonnen werden kann.
Zwischen der Zustellung der Stimmzettel an die Gemeindeverwaltungen und dem Wahltag, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18 Uhr bei den Kommunen eingegangen sein müssen, läge dann nur ein Zeitraum von gut zwei Wochen. Dies stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar.
Daher weisen wir darauf hin, dass Wähler, die am Wahltag nicht zur Urnenwahl kommen können oder wollen, ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragen sollen, jedoch erst, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Die Wahlbenachrichtigung sollte Ihnen bis spätestens 02. Februar 2025 zugegangen sein.
Es gibt dann die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro des Rathauses Gründelhardt abzuholen und die Briefwahl gleich im Rathaus auszuüben. Zu diesem Zweck wird eine Wahlkabine im Treppenhaus aufgestellt und der Wahlbrief kann in eine bereitgestellte Wahlurne im Bürgerbüro eingeworfen werden.
Wer sich die Briefwahlunterlagen zuschicken lässt, kann seinen Wahlbrief direkt im Rathausbriefkasten am Rathaus Gründelhardt einwerfen, anstatt ihn mit einem Postunternehmen zurückzuschicken.
Falls Sie in den zwei Wochen vor der Wahl eine Reise planen und vor dem Wahltag nicht mehr heimkehren, denken Sie bitte daran, sich ihre Unterlagen an ihre Urlaubsadresse senden zu lassen.
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Rathaus eingehen.

Hinweis:
ALLE GENANNTEN TERMINE STEHEN UNTER DEM VORBEHALT, DASS ALS WAHLTERMIN DER 23. FEBRUAR 2025 FESTGESETZT WIRD.
Sollte der Bundespräsident einen anderen Wahltag als den 23. Februar 2025 bestimmen, werden die Fristen entsprechend anders geregelt.

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