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Die vorgezogene Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden.
Aufgrund der verkürzten Fristen wird die Gemeinde Frankenhardt die zu veröffentlichenden Bekanntmachungen zur Wahl ("Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen" und "Wahlbekanntmachung") nicht im Mitteilungsblatt, sondern auf der Gemeindehomepage unter www.frankenhardt.de im Bereich Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlichen, um die Einhaltung der vorgegebenen Veröffentlichungsfristen einzuhalten.
Wir bitten um Beachtung.