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Landesfamilienpass - Gutscheine für das Jahr 2025

Ab sofort können die Gutscheinkarten 2025 für den Landesfamilienpass im Rathaus abgeholt werden und Familien, die die Voraussetzungen erfüllen, einen Landesfamilienpass beantragen.

Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft:

  • mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern zusammenleben;
  • aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben;
  • mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben;
  • Wohngeld-, Bürgergeld- oder Kinderzuschlags -berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben;
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Die Familien, die Bürgergeld bzw. Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben dies durch den aktuellen Leistungsbescheid nachzuweisen.

Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Alle Informationen zum Landesfamilienpass sowie eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Partner in Baden-Württemberg, die einen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt anbieten, finden Sie auch unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

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