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Jetzt Fördergelder für Kleinprojekte in der Jagstregion beantragen

Die LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion beteiligt sich im Jahr 2025 erneut am Förderprogramm „Regionalbudget“. Das Land Baden-Württemberg sowie die Landkreise Ostalbkreis und Schwäbisch Hall stellen der Jagstregion insgesamt 138.888,00 Euro an Fördergelder zur Verfügung, die an Kleinprojekte vergeben werden können. Hierbei winkt ein attraktiver Fördersatz von 80 Prozent der Nettokosten. Auf eine Förderung können sich Vereine, Unternehmen, Kommunen, Institutionen und Privatpersonen mit ihrer Projektidee bewerben, sofern das Kleinprojekt 20.000 Euro Nettokosten nicht übersteigt und es innerhalb der Jagstregion bis 13. Oktober 2025 umgesetzt werden kann.

Die Kleinprojekte sollen die Infrastruktur und die Lebensqualität ländlicher Gebiete stärken. So werden beispielsweise Ausrüstungskosten oder kleinere Baumaßnahmen unterstützt. Ebenso sind Förderungen für kleine Dorfverschönerungen, wie die Gestaltung von Dorftreffpunkten oder Freiflächen denkbar. Auch der Umbau oder die Einrichtung von Vereinsheimen, Grundversorgern oder anderen öffentlichen Gebäuden kann gefördert werden. Zudem können Tourismusprojekte wie Lehr-, Natur- und Erlebnispfade, der Ausbau von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätzen, Bike- und Skateparks oder auch die Erschließung von kulturellen Denkmälern einen Zuschuss erhalten.

Interessierte können sich mit ihrer Projektidee ab sofort beim Regionalmanagement, welches unter Tel. 07961 567 -3364/-3362 oder info@jagstregion.de erreichbar ist, melden. Das Regionalmanagement begleitet Projektträger gerne bei der Antragstellung und steht beratend zur Seite. Anträge sind bis zum 17. Februar 2025 per E-Mail bei der Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Jagstregion, Obere Str. 13, 73479 Ellwangen einzureichen.

Mittels einsehbarer Auswahlkriterien wählt das Entscheidungsgremium der Aktionsgruppe voraussichtlich am 09. April 2025 aus den eingegangenen Anträgen Projekte für eine Förderung aus. Nach einem positiven Beschluss wird ein Fördervertrag zwischen dem Antragsteller und dem LEADER-Verein der Jagstregion geschlossen und das Projekt kann in die Umsetzung gehen. Beim Regionalbudget handelt es sich um jährlich festgesetzte Fördergelder, sodass Antragsteller ihr Projekt spätestens bis 13. Oktober 2025 zum Abschluss bringen müssen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Einreichung eines Zahlungsantrags.

Details zum Projektaufruf vom 16. Januar 2025 für das Regionalbudget 2025:
• Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: Montag, 17. Februar 2025
• Voraussichtlicher Auswahltermin: Mittwoch, 09. April 2025
• Höhe des Fördermittelbudgets: 138.888,00 €
• Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts
• Förderschwerpunkt: -
• Die Projektauswahlkriterien sind unter www.jagstregion.de öffentlich zugänglich
• Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
LEADER Jagstregion, Postadresse: Obere Straße 13, 73479 Ellwangen.
Sitz der Geschäftsstelle: Obere Straße 11, 73479 Ellwangen.
Tel.: 07961 / 567 -3364, -3362. E-Mail: info@jagstregion.de

Vor Antragseinreichung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle Jagstregion zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee unbedingt empfohlen.

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