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Ab dem 1. Mai dieses Jahres wird es bundesweit eine Neuerung bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen geben: die Einführung des digitalen Lichtbildes. Passbilder in Papierform können hierfür ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr verwendet werden.
Grundlage für die Änderung ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020. Vor dem Hintergrund bestehender Risiken bei papierbasierten Lichtbildern hat der Gesetzgeber eine Verbesserung des Antragsprozesses mit Inkrafttreten zum 1. Mai 2025 beschlossen.
Ab dem Umstellungsdatum haben Sie folgende Möglichkeiten zur Pass- oder Ausweisbeantragung:
Falls Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass in nächster Zeit abläuft und Sie bereits aktuelle biometrische Passbilder in Papierform zu Hause haben, können Sie Ihr neues Dokument mit dem papierbasierten Passbild bis 30.04.2025 beantragen. Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digitale Lichtbilder angenommen werden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Rathgeb vom Einwohnermeldeamt unter 07959 9105-24, gerne zur Verfügung.