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Leider ist das Thema Hundekot in der Gemeinde Frankenhardt ein ständiges Thema. Es gehen viele Beschwerden bei der Gemeinde über Hundekot in fremden Grundstücken oder auf öffentlichen Flächen (Grünflächen, Gehwegen, Wegseitenflächen, und teilweise sogar auf Grabflächen auf den Friedhöfen! usw.) ein. Selbstverständlich gibt es bei uns auch viele ordentliche Hundehalter, die Sorge dafür tragen, dass die Öffentlichkeit und niemand unter Hundekot zu leiden hat.
Wir möchten noch einmal über die Rechtslage informieren:Die Notdurft darf nicht auf Gehwegen, in Grün- oder Erholungsanlagen (öffentliche Flächen), Friedhöfen oder in fremden Vorgärten (Privatgrundstücke) verrichtet werden. Aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Notdurft nicht auf fremden Grundstücken verrichtet werden, egal ob öffentliche Wege und Flächen oder auf privaten Grundstücken (z.B. landwirtschaftliche Grundstücke).
Wenn dennoch etwas abgelegt wird, was natürlich oft genug vorkommt, ist dieser Hundekot unverzüglich zu beseitigen (z. B. über mitgeführte Hundekotbeutel, die zu Hause über den Restmüll entsorgt werden).
Im eigenen Interesse als auch im Interesse der Öffentlichkeit möchten wir Sie daher bitten, mit dazu beizutragen, dass keine Grundstücke verunreinigt werden.