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Mit der Außenbereichssatzung für Bonolzhof wird bestimmt, in welchen Teilen des Außenbereiches Baurecht nach § 35 Abs. 6 BauGB besteht.
Die Abgrenzung orientiert sich dabei an dem heute schon bestehenden baulichen Zusammenhang. Eine Erweiterung des Siedlungsbereiches erfolgt nicht.