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Satzung der Gemeinde Frankenhardt
über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenhardt am 15.04.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet
(1) Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Frankenhardt erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Gemeinde Frankenhardt unter www.frankenhardt.de unter der Rubrik „Gemeinde Frankenhardt / Öffentliche Bekanntmachungen“. Vollständige Satzungen sind unter www.frankenhardt.de unter der Rubrik „Rathaus & Verwaltung / Ortsrecht“ einsehbar. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.
(2) Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Frankenhardt können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro des Rathauses Gründelhardt, Crailsheimer Straße 3, 74586 Frankenhardt, kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Frankenhardt vom 13.02.2003 außer Kraft.
Frankenhardt, den 16.04.2024
Jörg Schmidt
Bürgermeister